Was wir über Steuern auf Softdrinks wissen

Von Renke Schmacker

Es wird kontrovers diskutiert, ob Regierungen die Bürger durch fiskalische Konsumsteuerung zu einer gesünderen Lebensweise bewegen sollen. Fiskalische Konsumsteuerung beschreibt dabei die Besteuerung von Lebensmitteln, deren Konsum mit hohen externen Kosten für das Gesundheitssystem einhergehen, wie beispielweise solche mit einem hohen Gehalt an Zucker oder Fett. In einem jüngsten Vorstoß hat die WHO eine 20%-ige Steuer auf Softdrinks vorgeschlagen, um der sogenannten "Adipositas-Epidemie" Einhalt zu gebieten und Zahnkaries zu reduzieren. Auch Großbritannien hat im Haushalt 2016 eine solche Abgabe beschlossen. Ob eine Softdrinksteuer jedoch tatsächlich zu einer gesünderen Ernährung führt, hängt von mehreren Faktoren ab: Wie stark reagiert die Nachfrage nach Softdrinks auf die Steuer? Wie wirkt sich die Steuer auf die Nachfrage nach anderen gesunden oder ungesunden Gütern aus?

Renke Schmacker, Doktorand am DIW, fasst den aktuellen Forschungsstandes zusammen, nachdem eine Steuer auf Softdrinks tatsächlich zu einer Reduktion des Zuckerkonsums beitragen kann. Wie stark dieser Effekt ist, hängt jedoch vom betrachteten Markt und der Ausgestaltung der Steuer ab. Um Ausweichreaktionen auf andere zuckerhaltige Getränke zu reduzieren, kann eine Ausweitung der Steuer auf alle zuckergesüßten Getränke oder Zucker im Allgemeinen sinnvoll sein. Der Vorteil an einer Steuer auf Softdrinks ist jedoch, dass Softdrinks in der Regel keine wertvollen Nährstoffe enthalten, deren Zufuhr durch eine Steuer eingeschränkt werden könnte. Falls praktisch umsetzbar, kann eine Besteuerung des Zuckergehalts von Getränken eine sinnvolle Alternative zu einer einfachen Mengensteuer darstellen, da diese auch den Produzenten Anreize zur Veränderung ihrer Produkte geben würde. Außerdem gilt es die regressive Wirkung einer solchen Konsumsteuer zu berücksichtigen und gegebenenfalls durch eine Zweckbindung des Steueraufkommens abzumildern.

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