Die Monsanto-Übernahme durch Bayer – es geht um den Wettbewerb!

Von Tomaso Duso

Die Europäische Kommission hat nun ihre erste Entscheidung getroffen und eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Monsanto durch Bayer eingeleitet. Dies kommt nicht überraschend, da Bayers Übernahme von Monsanto das weltweit größte Pestizid- und Saatgut-Unternehmen schaffen würde und weil zwei ähnliche Fusionen im letzten Jahr die Marktkonzentration weiter erhöht haben. In ersten Untersuchungen hat die Europäische Kommission mehrere Märkte identifiziert, in welchen der Zusammenschluss den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen könnte. Hierzu gehören Unternehmensbereiche wie Pestizide, Saatgut und agronomische Merkmale. Eine Übernahme würde das neue Unternehmen nicht nur in diesen Märkten stärken, sondern auch die Integration dieser Bereiche vorantreiben. Hierdurch könnten für das fusionierte Unternehmen markante Wettbewerbsvorteile in dieser Branche entstehen. Zum Beispiel würde die Verhandlungsmacht gegenüber Landwirten zunehmen. Die Kommission hat explizit betont, dass diese Integration problematisch ist, da Bayer noch weitreichender Daten und Informationen über landwirtschaftliche Betriebe sammeln und dadurch seine Marktmacht in der vertikalen Kette verstärken könnte.

Bayer hat Ende Juli, wie in Fusionskontrollverfahren üblich, Verpflichtungsangebote vorgeschlagen, die die Bedenken der Kommission beseitigen sollten. Zurzeit liegen noch keine genaueren Informationen vor, welche Entflechtungen Bayer vorgeschlagen hat. Fest steht, dass diese nun von der Kommission abgelehnt wurden. Die Kommission hat noch nicht einmal Stellungnahmen von Marktteilnehmern zu Bayers Vorschlägen eingeholt, was in entsprechenden Fällen Standard ist. Damit sendet die Kommission ein klares Signal an Bayer. Es ist zu erwarten, dass Bayer deutlich größere Verpflichtungen eingehen muss, um die Kommission Anfang Januar zu einem Durchwinken der Fusion zu bewegen.

Bemerkenswert an der Entscheidung ist aber auch die Tatsache, dass Kommissarin Vestager das Bedürfnis hatte, eine ausdrückliche und offizielle Antwort an die vielen Petitionen und Emails zu geben, in welchen Bürgerinnen und Bürger Besorgnis über die geplante Fusion geäußert hatten. Dies ist ziemlich unüblich und zeigt, wie kontrovers dieser Zusammenschluss ist. Richtigerweise hat Frau Vestager eines klargestellt: die Kommission hat in einem Fusionskontrollverfahren ausschließlich die Aufgabe, Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb behindern würden. Daher sind nur die wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen einer solchen Fusion und nicht etwa Elemente des Verbraucherschutzes wichtig, um eine rechtmäßige Entscheidung zu treffen. Das mag für viele Bürgerinnen und Bürger schwer zu akzeptieren zu sein. Die Fusion erweckt legitime Besorgnisse in einem Bereich, der am Anfang der Lebensmittelversorgungskette steht. Damit haben Marktveränderungen hier weitreichende Bedeutung für viele nachgelagerte Wirtschaftsbereiche und alle Bürgerinnen und Bürger. Dennoch tut die Wettbewerbskommissarin gut daran, zu betonen, dass andere Behörden für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig sind.